Einlagensicherung

Die sog. Einlagensicherung findet in Deutschland zunächst nach gesetzlichen Vorgaben und zusätzlich in vielen Fällen auch freiwillig statt. Mit Hilfe dieser Einlagensicherung sollen die betreuten Kundengelder im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Nach der gesetzlichen Regelung der deutschen Einlagensicherung sind dann ab Dezember 2010 in Deutschland (und EU weit) pro Kunde Einlagen in Höhe von maximal 100.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert (derzeit „nur“ 50.000€). Das bedeutet: Nur für Einlagen über 100.000 Euro besteht überhaupt ein Ausfallrisiko. Darunter sind die kompletten Gelder durch die Einlagensicherung geschützt. Dies gilt allerdings nur für Banken mit Hauptsitz in Deutschland. Liegt der Hauptsitz eines Geldinstituts im Ausland und unterhält es in Deutschland nur Niederlassungen, so greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht.

In Deutschland haben die einzelnen Bankenverbände zusätzliche und damit freiwillige Einlagensicherungen geschaffen um die Kunden zu beruhigen und Sicherheit zu bieten. Die Sparkassen zum Beispiel haben ein dreistufiges Modell entwickelt. Darin wurde beschlossen, dass 11 regionale Cash-Fonds sowie Sicherungsfonds der Landesbanken, Girozentralen und Landesbausparkassen gebildet werden. Sollte dann ein Institut in finanzielle Nöte geraten, steht das gesamte Fondsvermögen aller Sicherungseinrichtungen zur Verfügung. Auch Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben sich jeweils zu Verbänden zusammen geschlossen um die freiwillige Einlagensicherung für ihre Kundengelder zu organisieren.

In diesen sogenannten Einlagensicherungsfonds sind Einlagen der Kunden meist über mehrere Millionen bis Milliarden Euro pro Person zu 100% abgesichert.

Damit es möglichst erst gar nicht zu einer Insolvenz eines Finanzinstituts kommt, gibt es Eigenkapitalvorschriften für Banken. Diese stellen sicher, dass ein Finanzinstitut über einen bestimmten Anteil über Eigenkapital finanziert ist und nicht einen zu großen Teil der Geschäfte durch Fremdkapital finanziert. Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Insolvenz noch genügend Kapital vorhanden ist um die Kunden auszuzahlen. Erst wenn dies nicht mehr der Fall ist, greift die Einlagensicherung.

Die gesetzliche Einlagensichrung sichert dabei sämtliche Spareinlagen wie Tagesgeld, Festgeld oder auch die Gelder auf dem Sparbuch ab.

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