Zinsgewinne

Versicherung

Zinsgewinne sind Kapitalerträge die über den ursprünglich kalkulierten Kapitalerträgen liegen. Zinsgewinne führen automatisch zu einer Erhöhung der Überschussbeteiligung, dies kommt dem Versicherten natürlich zu Gute.

Privatanleger

Erzielt der Privatanleger zum Beispiel auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto Zinsgewinne und übersteigen diese den Sparer-Pauschbetrag, so werden darauf Steuern erhoben. Es gibt aber die Möglichkeit diese Zinsgewinne zum Beispiel mit Kursverlusten des Depotkontos zu verrechnen. Übersteigt man danach nicht mehr den Sparer-Freibetrag, so werden auch keine Abgeltungssteuer erhoben.

Besteuerung

Seit 2009 werden Zinsgewinne pauschal mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Für Singles gibt es einen Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801 Euro, für Ehepaare beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.602 Euro. Bis zu diesem Betrag wird die Abgeltungssteuer nicht erhoben.

Da die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer ist, wird sie direkt von den Banken einbehalten und dann an die Finanzverwaltung abgeführt. Will man dies verhindern, kann man bei der Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Freistellungsaufträge können ohne Probleme auch bei verschiedenen Banken gestellt werden, allerdings darf die Summe der gestellten Freistellungsaufträge natürlich nicht den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Dies wird von einer zentralen Stelle der Finanzverwaltung, an die Banken gestellte Freistellungsaufträge melden müssen, für jeden Steuerpflichtigen auch kontrolliert.

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