Schufa

Die SchufaSchutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – ist eine Auskunftsstelle, die ihren Mitgliedern Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen gibt und damit die Mitglieder vor Kreditausfällen schützen soll.

Daneben soll Sie auch den Verbraucher vor Überschuldung schützen, den bereits verschuldete Personen haben es schwerer einen weiteren Kredit zu erhalten. Jedes Mitgliedsunternehmen kann dabei Auskünfte über die Bonität oder auch Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers anfordern. Jährlich bearbeitet die Schufa 100 Millionen solcher Anfragen. Inzwischen ist es auch für Privatpersonen einmal im Jahr kostenlos möglich eine Abfrage für die von ihnen gespeicherten Daten vorzunehmen. Die Schweiz besitzt mit der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) eine mit der Schufa vergleichbare Institution.

Werden offene Forderungen oder Kredite nicht bezahlt, entstehen Einträge in der Schufa Kartei. Diese warnen andere Mitglieder vor der leichtfertigen Vergabe von Krediten oder die Erbringung von Leistungen im Voraus. Wenn die offenen Forderungen beglichen wurden oder die offenen Kredite zurück gezahlt wurden, werden die Einträge in der Regel spätestens nach drei Jahren entfernt. Bei Minderjährigen werden Einträge sofort nach der Begleichung der offenen Forderungen entfernt.

Bei folgenden Kontoeröffnungen werden Einträge in die Schufa Akte getätigt:

Bei einem Tagesgeld oder Festgeldkonto werden dafür keine Daten an die Schufa gemeldet.

Es gibt verschiedene Schufa-Vertragspartner, die jeweils in Kategorien unterteilt sind und damit verschiedene Informationen über den Verbraucher abfragen können. A-Vertragspartner sind zum Beispiel Leasinggesellschaften, Kreditkartenunternehmen und Kreditinstitute. Diese Vertragspartner dürfen Positiv- und Negativmerkmale über den Verbraucher abfragen. B-Vertragspartner sind Handelsunternehmen und erhalten nur Auskunft über Negativmerkmale von der Schufa. F-Vertragspartner sind Inkassounternehmen, denen die Schufa Adressdaten der Schuldner zur Verfügung stellt. Damit diese die ausstehenden Forderungen für die Gläubiger eintreiben können.

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