Quellensteuer

Eine Quellensteuer wird so genannt, weil sie direkt an der Stelle an der die Einkünfte entstehen (Quelle) fällig wird. In Deutschland sind Quellensteuern und anderem die Lohnsteuer, die direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird und die Abgeltungssteuer, die direkt von den Banken abgeführt wird. Nur unter Umständen kann eine Auszahlung des kompletten Einkommens verlangt werden. Dazu ist bei den Banken entweder ein Freistellungsauftrag zu stellen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.

Fiktive Quellensteuer

Eine Art der Entwicklungshilfe ist es Kapitalanlagen in finanzschwachen Ländern durch eine fiktive Quellensteuer attraktiver zu machen. Diese fiktive Quellensteuer ist in dem jeweiligen Land in dem die Kapitalanlage erfolgte gar nicht wirklich angefallen, wird aber auf die Einkommensteuer angerechnet. So kann es zu Steuergutschriften aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens kommen.

Wer zum Beispiel im Ausland Kapitalerträge erzielt hat, die durch eine ausländische Quellensteuer bereits besteuert wurden, kann dies in der Einkommensteuererklärung angeben. Sofern Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land unterhält, werden die bereits bezahlten Steuern auf die Einkommensteuer angerechnet. Manche Banken bieten ihren Kunden auch einen so genannten Erstattungsservice an, der dabei hilft zuviel gezahlte Steuern zurück zu fordern. In der Regel sollte aber hier auf die Hilfe eines Steuerberaters zurück gegriffen werden.

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