p.a. ist eine lateinische Abkürzung und bedeutet ausgeschrieben per anno als pro Jahr. Zinssätze wie der Nominalzins, Realzins und der effektive Jahreszins werden eigentlich immer p.a. angeben. Zur Verdeutlichung steht diese Abkürzung eigentlich auch immer hinter dem Zinssatz.
Obwohl der Zinssatz auf das ganze Jahr bezogen angeben wird, werden die Zinsen meist schon früher fällig. Bei einem Ratenkredit ist es so beispielsweise üblich, dass die Raten monatlich bezahlt werden müssen. Auch Zinsgutschriften auf einem Tagesgeldkonto können öfter, d.h. monatlich, quartalsweiße oder halbjährlich erfolgen. Diese Tatsache ist bei einem Vergleich von verschiedenen Konditionen in jedem Fall zu beachten.
Denn je öfter die Zinsen gut geschrieben werden, desto stärker wirkt sich auch der Zinseszins-Effekt aus. Die gutgeschriebenen Zinsen werden schließlich wieder verzinst. So kann es sein, dass der effektive Zinssatz über dem angegebenen Nominalzinssatz p.a. liegt.
Überziehungszinsen auf dem Girokonto werden sogar täglich abgerechnet. Es wird dann also pro Tag 1/360 des Zinssatzes p.a. berechnet. (Für die Zinsberechnung hat das Jahr 360 Tage) Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen:
Überziehungsbetrag: 800€
Zinssatz (p.a.): 12%
Zeitraum: 3 Tage
fällige Zinsen: 800 * 0,12 * 3/360 = 0,80
Es werden also für die Überziehung des Girokontos von 800 Euro über drei Tage bei einem Zinssatz von 12% p.a. Zinsen von 80 Cent fällig.