Nichtveranlagungsbescheinigung

Der Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV Bescheinigung)kann bei dem zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt und die Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt, kann diese bei der Bank eingereicht werden.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Dazu sind Angaben zum Einkommen sowie abzugsfähigen Ausgaben zu machen. Nach Einreichung der Nichtveranlagungsbescheinigung wird von der Bank keine Abgeltungssteuer einbehalten sondern die gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen ausbezahlt. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird daher im Normalfall direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. (Ähnlich wie die Einkommensteuer auf nichtselbständige Arbeit, die vom Arbeitgeber abgeführt wird)

Besonders für Rentner und Kinder ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung von Interesse, wenn diese einen großen Teil Ihres Einkommens durch Kapitaleinkünfte erzielen. Immer wenn voraussichtlich der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird, der Steuerfreibetrag für die Einkommensteuer aber nicht, ist die Nichtveranlagungsbescheinigung das Richtige. Falls die Einnahmen dann zum Jahresende höher ausfallen als erwartet, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Auf das den Freibetrag oder auch Freistellungsauftag überschreitende Einkommen wird Einkommensteuer fällig.

Nichtveranlagungsbescheinigungen müssen bei allen Banken eingereicht werden, bei denen Zinsen anfallen. Wenn dies versäumt wird, ist die Abgeltungssteuer fällig. Diese kann aber mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung wieder zurück geholt werden.

Liegt das gesamte Einkommen aus allen Einkommensarten über dem Sparer-Pauschbetrag aber der persönliche Steuersatz unter dem pauschalen Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25%, so kann eine Günstiger-Prüfung beantragt werden. Diese ermöglicht es das Einkommen aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern und nicht nach dem Abgeltungssteuersatz. Wer einen höheren Steuersatz als 25% hat, ist mit der pauschalen Abgeltungssteuer besser beraten.

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