Das Lastschriftverfahren ist ein bargeldloses Bezahlverfahren, bei dem der Kaufbetrag direkt vom Girokonto eingezogen wird. Eine einzelne Abbuchung dieses Verfahrens wird als Lastschrift bezeichnet.
Der Käufer hat natürlich für die Deckung seines Kontos zu sorgen, da ansonsten die Lastschrift zurück geht und hohe Gebühren anfallen. Diese trägt erst mal der Händler, den er hat die Lastschrift bei der Bank in Auftrag gegeben. Das ist natürlich nur zulässig, wenn der Kunde vorher dem Einzug der Lastschrift zugestimmt hat. In vielen Online-Shops wird diese Zustimmung über einen Haken im Bestellformular abgefragt.
Für den Kunden ist dieses Zahlungsverfahren natürlich sehr bequem, denn er muss sich um nichts weiter kümmern und kann erst gar nicht in Zahlungsverzug geraten. Auf der anderen Seite besteht aber auch immer die Gefahr von unberechtigten Abbuchungen, den im Prinzip kann jeder, dem die Kontonummer bekannt ist, einen Abbuchungsauftrag erteilen und so versuchen Geld von einem fremden Bankkonto einzuziehen. Deshalb sollte man selbst immer darauf achten, die Kontoauszüge für das Girokonto regelmäßig zu überprüfen. Wird eine fehlerhafte Abbuchung gefunden, kann diese per Antrag von der Bank zurück geholt werden. Im Notfall lässt sich auch das Girokonto komplett für das Lastschriftverfahren sperren.
Eine andere Möglichkeit ist das Abbuchungsverfahren: Dabei wird ein Abbuchungsauftrag direkt bei der Bank gestellt. Dieses Verfahren wird aber von den Banken nur ungern angeboten, da es einen recht großen Aufwand bedeutet. Die Bank muss nämlich vor jeder Transaktion prüfen, ob ein solcher Abbuchungsauftrag bei ihr vorliegt. Wenn dies der Fall ist wird die Transaktion durchgeführt, ansonsten nicht. Beim Abbuchungsverfahren gibt es eigentlich keine Möglichkeit das Geld zurück zu holen, denn man hat der Bank ausdrücklich den Auftrag zur Abbuchung erteilt.