Ein Kontoauszug dient in erster Linie dazu um durchgeführte Transaktionen eines Konto zu überprüfen bzw. nachvollziehen zu können.
Im Prinzip können Händler von jedem Girokonto in Deutschland Geld einziehen. Allerdings ist dies erst rechtmäßig, wenn der Kontoinhaber die Zustimmung zum Lastschrifteinzug gibt. Dennoch ist es zum Beispiel vorstellbar, dass jemand Ware im Lastschriftverfahren bestellt und fremde Kontodaten angibt. Deswegen ist es ratsam den Kontoauszug zumindest wöchentlich zu überprüfen. Hat man eine unberechtigte Lastschrift entdeckt, gibt es die Möglichkeit über die Bank das Geld zurück zu holen. Am besten Sie gehen mit dem Kontoauszug zur Bank und zeigen dem Kundenberater dort die unrechtmäßige Transaktion. Oftmals beruhen solche unerwarteten Abbuchungen auch auf einem Irrtum.
Desweiteren dient der Kontoauszug auch dem Nachweis von Geschäften. Firmen und Kaufleute sind dazu verpflichtet Kontoauszüge aufzubewahren um ggf. den Finanzinstituten Nachweise zu erbringen. Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II beantragt, kann dazu aufgefordert werden Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate vorzulegen. Damit soll die Einkommens- und Vermögenssituation des Antragsstellers geprüft werden. Denn Arbeitslosengeld II wird nach dem bisherigen Einkommen berechnet.
Mit der Zustellung des Kontoauszugs kommt das Bankinstitut der Informationspflicht nach, die in 248 § 8 EGBGB geregelt ist. Für Nutzer des Online-Bankings gibt es den elektronischen Kontoauszug, auf dem alle Transaktionen des Kontos in digitaler Form erfasst sind. Eine Papierform des Kontoauszugs erhält man ebenfalls am Kontoauszugsdrucker in der Bankfiliale. Je nach Bank und Kontoart kann diese Leistung (Druck eines Kontoauszugs) auch Gebühren kosten, die dann vom Girokonto abgerechnet werden. Dann muss die Bank aber am Schalter kostenlos Auskunft über Kontostand und Gebühren geben.