Günstigerprüfung

Eine Günstigerprüfung dient dazu verschieden Varianten zu vergleichen und den Steuerpflichtigen dann steuerlich besser zu stellen. Die Günstigerprüfung wird von Amts wegen oder auf Antrag durchgeführt und ist zum Beispiel beim Kindergeld oder der staatlich geförderten Riesterrente relevant.

Das Finanzamt prüft zum Beispiel ob der Steuervorteil durch Abzug der Kinderfreibeträge nach § 31 EStG oder die Gewährung von Kindergeld für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Für gut verdiende Steuerzahler kann sich der Kinderfreibetrag rechnen. Zusätzlich wird u.A. auch der Sparerfreibetrag mit in die Rechnung einbezogen.

Riester-Rente

Im Zuge der Riester-Rente prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die gewährte Riester-Zulage oder der Abzug von Sonderausgaben nach §10a (2) EStG vorteilhaft ist. Besonders für gut verdienende Singles ohne Kinder kann der Sonderausgabenabzug günstiger sein.

Rürup-Rente

Noch bis zum Jahr 2019 prüft das Finanzamt ob die bis 2005 geltende Regelung oder die ab 2005 neu geltende Regelung günstiger ist.

Abgeltungssteuer

Günstigerprüfungen können aber auch auf Antrag vorgenommen werden. Dies ist zum Beispiel für die Abgeltungsteuer relevant. So zählen zum Beispiel Zinsen von einem Tagesgeld oder Festgeldkonto und Spekulationsgewinne zu den Kapitalerträgen. Wird ein großer Anteil des gesamten Einkommens durch Kapitalerträge erzielt, kann es sein, dass der persönliche Steuersatz unter dem pauschalen Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25% liegt.

In diesem Fall wäre es für den Steuerpflichtigen günstiger wenn Einkünfte aus Kapitalerträgen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert würden, anstatt mit den pauschalen 25% Abgeltungssteuer. Ein derartiger Antrag auf Günstigerprüfung kann beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

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