Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto dient vor allem bei Kleinunternehmen dazu, um die Unternehmensfinanzen von den privaten Finanzen zu trennen. Schon alleine um über eingehende und ausgehende Zahlungen die Übersicht zu behalten, lohnt sich die Einrichtung eines separaten Geschäftskontos.

In der Regel handelt es sich bei einem Geschäftskonto um eine reines Girokonto verbunden mit mehr oder weniger Funktionen und Gebühren. Folgenden Institutionen können Sie Einsicht und automatische Abfragen genehmigen:

  • Finanzamt
  • Steuerberater

Dies hat den Vorteil, dass steuerliche Buchungen direkt erfragt und erfasst werden können – eine Belegbuchung entfällt damit. Bei einem zweiten Konto nur für Geschäftszwecken verhindern Sie, dass dabei auch private Ausgaben und Einnahmen bekannt werden.

Geschäftskonten sind im Vergleich zu Privatkonten noch relativ teuer. Wer den Service einer Filialbank für sein gewerbliches Konto nicht benötigt, kann aber auch ein kostenloses Geschäftskonto erhalten. Dieses kostenlose Geschäftskonto wird meist von reinen Online-Banken angeboten, die in Deutschland kein Filialnetz unterhalten und damit günstigere Konditionen anbieten können.

Ein weiterer Punkt der bei der Einrichtung eines Geschäftskontos beachtet werden sollte, ist die Gefahr einer Kontosperrung. Dies kann durchaus schneller passieren als man denkt passieren, wenn zum Beispiel Steuervorauszahlungen nicht geleistet werden. Im Fall von getrennten Konten, am besten noch bei verschiedenen Kreditinstituten, wäre von der Kontosperrung nur das Geschäftskonto betroffen. Mit seinem Privatkonto bleibt man weiter solvent und kann weiter seine privaten Geldtransaktionen tätigen.
Normalerweise richten sich die Kosten eines Geschäftskontos nach der Nutzung. Bei vielen Überweisungen, Lastschriften und Kontoauszügen kann sich aber auch ein Pauschalangebot lohnen.

Zielgruppe der Geschäftskonten sind Kleinunternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende und Freiberufler. Aber auch juristische Personen wie eine GmbH muss ein Geschäftskonto eröffnen, um darüber ihre Finanzen abzuwickeln. In diesem Fall läuft das Business-Konto nicht auf eine Einzelperson, sondern auf die Firma, die dann auch als Kontoinhaber eingetragen ist. Juristische Personen sind sogar verpflichtet ein eigenständiges Geschäftskonto zu führen.

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