FSCS

Die Abkürzung FSCS steht für Financial Services Compensation Scheme und ist die Entschädigungseinrichtungen für alle Kundeneinlagen im Vereinigten Königreich – sozusagen die Einlagensicherung von Großbritannien. Dieses Institut wurde mit dem „Financial Services and Markets Act 2000“ eingerichtet und ist seitdem von der Regierung und Bankindustrie unabhängig als Einlagensicherung tätig. Das FSCS soll in erster Linie die Einlagen von Privatpersonen schützen, es werden aber auch kleinere Unternehmen entschädigt. Damit ein Unternehmen der FSCS unterliegt, muss es durch die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA) zugelassen sein und reguliert werden.

Neben den Kundenanlagen auf Girokonten oder Anlagekonten werden ebenfalls Versicherungspolicen, Versicherungen, Investments und private Immobilienfinanzierung abgesichert. Für Bankguthaben gilt derzeit die Haftungsgrenze von 85.000 Britischen Pfund (GBP) pro Kunde, dieser Betrag ist zu 100 Prozent abgesichert.  Für Investments also Geldanlagen liegt diese Grenze derzeit bei 50.000 Britischen Pfund (GBP) und für Versicherungen bei 90% der Ansprüche.

Werden Gemeinschaftskonten geführt, dann sollte auf die genau Trennung der Einlagen geachtet werden. Damit haben dann alle Kontoinhaber Anspruch auf eine Entschädigung bis zur Haftungsgrenze.

Das FSCS schützt selbstverständlich auch die Einlagen deutscher Sparer bei einer britischen Bank. Hier sollte aber der Wechselkurs im Auge behalten werden, da die Einlagen meist in Euro verwaltet werden, die Entschädigung aber in Pfund erfolgen würde. Meist haben sich diese Institute auch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angeschlossen um weitere Sicherheit zu bieten.

Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des FSCS unter: https://www.fscs.org.uk/

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