Dispositionskredit

Wenn das Geld am Monatsende mal nicht reichen sollte, ist der Dispositionskredit (auch kurz Dispo genannt) die einfachste Möglichkeit sein Konto – meist das reine Girokonto – zu überziehen. Der Dispositionskredit ermöglicht es einer Privatperson auch ohne Kontoguthaben Zahlungen vorzunehmen.

Die Zinsen für das angefallene Darlehen dürfen nicht in kürzeren Perioden als 3 Monate abgerechnet werden. Vor der Vergabe des Dispo muss das Kreditinstitut den Kunden über folgende Eckpunkte aufklären:

  • die Höchstgrenze des Darlehens
  • den aktuellen Jahreszinssatz
  • die Bedingungen zur Änderung des Zinssatzes
  • Vertragsbeendigungen

Die Voraussetzungen für einen Dispositionskredit ist ein regelmäßiger Zahlungseingang zum Beispiel des Lohns oder der Rente. In der Regel erteilen die Kreditinstitute dann eine Kreditlinie die dem 2- bis 3-fachen des monatlichen Einkommens entspricht.

Zinsen

Für die Nutzung des Dispositionskredits fallen meist quartalsweiße die Sollzinsen an. Berechnet werden diese Zinsen auf den Tag genau. Überzieht man sein Konto, über die von der Bank erteilte Kreditlinie hinaus, fallen für den zusätzlichen Betrag sogenannte Überziehungszinsen an. Aufgrund des relativ hohen Zinssatzes des Dispo sollte dieser nur für kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten genutzt werden. Die Überziehungszinsen sind noch erheblich teurer und sollten daher möglichst vermieden werden. Benötigt man längerfristig Geld, ist die Umschuldung auf einen Ratenkredit günstiger. Eine Übersicht über die aktuellen Sollzinsen / Dispozinsen finden Sie in unserem Girokontovergleich – mit derzeit über 20 Banken in der Zusammenfassung.

Pfändbarkeit

Bei einer Kontopfändung sind die zur Verfügung gestellten Geldmittel der Kreditlinie pfändbar. Dies gilt aber nur, in dem der Kontoinhaber durch Überweisung oder Barabhebung darauf zugreift. Tut er dies nicht, sind diese Beträge nicht pfändbar. Eine Kontopfändung greift also in diesem Fall nicht.

Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen. Liegt ein wichtiger Grund, wie zum Beispiel die Einleitung einer Zwangsvollstreckung vor, so ist eine fristlose Kündigung möglich. Bei einer Kündigung wird der komplette Soll-Betrag sofort fällig.

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