Der Dauerauftrag ist eine sehr nützliche Sache, wenn man regelmäßig Überweisungen mit dem gleichen Betrag tätigen möchte. Man richtet einmal den Dauerauftrag ein und muss sich danach um nichts mehr kümmern. Im Gegenteil zur Einzugsermächtigung ist man hier selbst aktiv und kann das Geld auch nach der Überweisung noch zurück holen. Bei der Einzugsermächtigung ist das nur in Einzelfällen möglich.
Eingesetzt wird der Dauerauftrag, wenn zum Beispiel jeden Monat der gleiche Betrag fällig wird. Man könnte zum Beispiel für die Einzahlungen in seinen Bausparvertrag einen solchen Auftrag nutzen. Zur Einrichtung eines solchen Dauerauftrags, muss einmal der Auftrag an die Bank erteilt werden. Danach ist der Dauerauftrag solange gültig, bis er vom Kontoinhaber wiederrufen wird. Deshalb sollte man seine laufenden Daueraufträge regelmäßig überprüfen und anstehende Änderungen sofort durchführen. (zum Beispiel wenn sich die Miete ändert)
Daueraufträge lassen sich bei fast allen Banken inzwischen auch bequem per Online Banking verwalten. Wie bei einer Überweisung ist auch bei der Einrichtung des Dauerauftrags eine TAN-Nummer notwendig. Damit der Dauerauftrag auch ausgeführt wird, ist natürlich eine ausreichende Deckung des Kontos notwendig. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Rückbuchung durch die Bank. Das verursacht zusätzliche Kosten, die sich vermeiden lassen.
Daueraufträge werden periodisch durchgeführt, das bedeutet zum Beispiel monatlich, 2-monatlich, quartalsweiße, halb-jährlich oder jährlich. Es muss sich immer um denselben Betrag handeln, ist dies nicht der Fall so muss statt dem Dauerauftrag eine manuelle Überweisung erteilt werden.
Daueraufträge werden häufig für Miete, Steuern (z.B. Einkommensteuervorauszahlungen), Versicherungen oder die Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen verwendet.