Neben einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds und weiteren Sicherungseinrichtungen sind alle Länder der EU durch die Richtlinie 94/19/EG und 97/9/EG zu einer gesetzlichen Einlagensicherung verpflichtet.
Diese gesetzliche Einlagensicherung muss derzeit mindestens 50.000€ pro Kunde zu 100% absichern – sprich die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen EU-Landes müssen mindestens diesen Betrag bspw. bei Tagesgeld oder Festgeld schützen.
Ab dem 31.12.2010 gilt dann aber entsprechend der doppelte Mindestbetrag pro Kunde – dann sind 100.000€ der Einlagen zu 100% abgesichert (zusätzlich dann auch 90% der Verbindlichkeiten aus sog. Wertpapiergeschäften bis 20.000€ – bspw. für den Fall einer Bankenpleite).
In Deutschland wurde diese Vorgabe durch das neue Einlagensicherungsgesetz im Juli 2009 umgesetzt. Als Entschädigungseinrichtungen bestehen in Deutschland die EdB, die VÖB und die EdW – zuletzt in Erscheinung getreten ist dabei die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EdB) bei der NOA-Bank Pleite – damals zahlte die EdB innerhalb weniger Tage die bis 50.000€ abgesicherten Kundengelder an die Betroffenen aus.
Derzeit ist die EU-Richtlinie in den einzelnen Ländern aber noch recht unterschiedliche umgesetzt. Einige Länder haben schon jetzt eine Einlagensicherung von 100.000€, andere mehr und einige werden diese Vorgabe wohl erst Anfang 2011 umsetzen (Angaben nur für natürliche Personen).
- Belgien – 100.000€ (Stand 02/2010)
- Dänemark – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Deutschland – 50.000€ (Stand 01/2010)
- Estland – 782.330EEK – ca. 50.000€ (Stand 10/2008)
- Finnland – 50.000€ (Stand 10/2008)
- Frankreich – 70.000€ (Stand 08/2008)
- Griechenland – 100.000€ (Stand 11/2008)
- Großbritannien – 50.000GPB – ca. 60.000€ (Stand 12/2010)
- Irland – 100.000€ (Stand 09/2008)
- Italien – 103.291€ (Stand 08/2008)
- Luxemburg – 100.000€ (Stand 01/2010)
- Niederlande – 100.000€ (Stand 01/2010)
- Österreich – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Polen – 50.000€ (Stand 10/2010)
- Portugal – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Schweden – 50.000€ (Stand 10/2010)
- Spanien – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Ungarn – 50.000€ (Stand 02/2010)
Quelle: Wikipedia – Einlagensicherung
Für Sie als Anleger wird die höhere Einlagensicherung interessant, wenn Sie Anlagen aus dem europäischen Ausland bevorzugen – das sind bspw. das Bank of Scotland Tagesgeld (Großbrittannien) oder das BIGBANK Festgeld (Estland) zu nennen – ab dem nächsten Jahr wird auch hier eine höhere Absicherung gelten.
Insbesondere in Estland wird es ab dem 01.01.2011 einige Neuregelungen geben, denn dann wird dort auch der Euro als Landeswährung eingeführt.