Die J&T Banka bietet in Zusammenarbeit mit dem Festgeldmarktplatz WeltSparen Anlegern in Deutschland ein Festgeld. Die Einlage ist für die Dauer der Laufzeit fest angelegt und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Der Zinssatz gilt selbstverständlich für die vereinbarte Laufzeit. Die Geldanlage wird bei Fälligkeit auf das WeltSpar-Konto des Festgeldmarktplatzes, das bei der Partnerbank geführt wird, automatisch ausgezahlt. Die Zinsen werden jährlich auf das J&T Banka Festgeld ausgezahlt und mitverzinst.
Also ich glaube kaum dass eine ausländische Bank eine deutsche Nicht-Veranlagungsbescheinigung akzeptiert, noch diese überhaupt versteht.
Bedeutet dies, daß die deutsche NV-Bescheinigung nicht zieht?!
Vielen Dank für den Hinweis. Die Quellensteuer in Höhe von 19 % wird natürlich in der Slowakischen Republik einbehalten. Wir haben die Seite nun entsprechend angepasst.
Die Quellensteuer muss nicht entrichtet werden, sofern der Kunde eine Ansässigkeitsbescheinigung bis spätestens einen Monat vor der Zinszahlung zur Verfügung stellt.
Wieso wird in Tschechien eine Quellensteuer einbehalten, wenn es sich um ein Angebot der slowakischen Niederlassung handelt?