Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Auf Erträge aus Kapitalvermögen wird in Deutschland die Einkommensteuer erhoben. Seit 2009 liegt die Kapitalertragssteuer bei 25% und wird direkt von den Banken als Steuerzahler an die Finanzverwaltung bezahlt. Der Anleger bekommt diesen Teil der Zinsen also erst gar nicht ausbezahlt, die bezahlten Steuern werden wie eine Einkommenssteuervorauszahlung behandelt.
Abgeltungssteuer vs. Kapitalertragssteuer
Für Privatvermögen gilt:
Abgeltungssteuer wird auf die Erträge von Privatvermögen fällig. Um den Einzug der Abgeltungssteuer an der Quelle zu verhindern, kann der Anleger entweder eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag einreichen. Ansonsten können zu viel bezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung am Jahresende zurück geholt werden. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken anonym abgeführt und der Sparer muss dem Finanzamt nicht mehr die Herkunft der Kapitalerträge erklären.
Für Betriebsvermögen gilt:
Für Geschäftskonten mit Betriebsvermögen wird auf Kapitalerträge nicht die Abgeltungssteuer, sondern die Kapitalertragssteuer in gleicher Höhe erhoben. Deshalb ist es wichtig Privatvermögen und Betriebsvermögen konsequent zu trennen, am besten über verschiedene Konten. Die bezahlte Kapitalertragssteuer wird als Vorauszahlung auf Einkommens- oder Körperschaftssteuer angesehen.
Bei weiteren Fragen kann Ihnen ein Steuerberater helfen. Oftmals kann es auch weiterhelfen, direkt bei der Bank nach zu fragen.