Banken sind spätestens seit der Finanzkrise darauf bedacht, ihren Kunden ein hohes Maß an Sicherheit für ihre Einlagen zu bieten. Aus diesem Grund gibt es, neben den in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen (gesetzliche Einlagensicherung– und Anlegerentschädigungsgesetz), auch freiwillige Einlagensicherungsfonds, denen viele Privatbanken angehören.
Diese Einlagensicherungsfonds funktionieren, indem jede angeschlossene Bank jährlich eine bestimmten Beitrag einzahlt. Der einzuzahlende Beitrag hängt dabei vom Umsatz und der Bonität des Finanzunternehmens ab.
Banken müssen ihren Kunden schon vor der Kontoeröffnung darüber informieren, ob sie einem Einlagensicherungsfond angehören. (§ 23 a Kreditwesengesetz)Einlagen bis zu 50.000 Euro sind durch die gesetzlichen Regelungen abgesichert. Die freiwilligen Einlagensicherungsfonds übernehmen die Sicherung von Einlagen, die darüber hinausgehen bis zur maximalen Sicherungsgrenze.
Einlagensicherungsfonds sichern das Guthaben von Privatpersonen, Firmen und Behörden ab. Dabei handelt es sich um Sichteinlage auf Girokonten, Termineinlagen und Spareinlagen. Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen, sind neben den Bankfremden Einlagen auch Schuldverschreibungen und Zertifikate abgesichert. Wertpapiere und Fondsguthaben müssen durch die Einlagensicherung nicht abgesichert werden, da hier der Kunde ohnehin der Eigentümer ist und die Bank diese Werte nur verwaltet. Im Falle einer Insolvenz, kann der Anleger die Herausgabe seiner Wertpapiere und Fondsanteile verlangen.
In Deutschland bestehen folgende Einlagensicherungsfonds:
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
- Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) (siehe Sicherungseinrichtung des BVR)
- Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Die Sparkassen haben ein dreistufiges System aufgebaut, dass aus 11 regionalen Cash-Fonds, Fonds der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Ausgleich und Haftungsverbund der Cash-Fonds und der Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht.
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